Neue Texte auf jova-nova.com Zur Inhaltsübersicht Tipps, Beispiele, Vorlagen, Anleitungen für Job- und Ausbildungsplatzsuchende Arbeitsblätter, Fragebögen, Formulare An die Arbeit - der Online-Ratgeber Ich helfe! Suchen auf jova-nova.com Guter Rat seit 1997 auf jova-nova.com
Gerhard Winkler ist Ihr Bewerbungshelfer
Die neuesten
Beiträge
jova-nova.com hat
(sehr) viele Seiten
Alles, was
Bewerber brauchen
Bewerben kann
man lernen

An die Arbeit!
(Online-Fassung)
Das kann ich
für Sie tun
Worüber
möchten Sie lesen?
Seit 1997 online:
Gerhard Winklers
Rat für Jobsuchende




Jobs & Internet
Abspringen vom Arbeitsvertrag?

Vom Arbeitsvertrag abspringen ist wie vom anfahrenden Zug springen: Lassen Sie's besser sein

Andrea Rohmers guter Abschluss an der Fachschule des Möbelhandels hat ihr geholfen, den Einstiegsjob bei der Hagener Hartschaummöbel KG zu sichern. Am letzten Freitag vor der Arbeitsaufnahme meldet sich der neue Arbeitgeber: Frau Rohmer möge bitte Verständnis haben, wenn die Hagener Hartschaum den Arbeitsvertrag wieder storniert. „Wir haben uns in der letzten Minute doch für einen anderen Kandidaten entscheiden. Er stammt von hier und wohnt praktisch um die Ecke. Für ihn ist alles viel weniger umständlich als für Sie, vor allem, wenn der Arbeitstag einmal länger werden sollte. Das soll jetzt keine Entscheidung gegen Sie persönlich sein.“

Glauben Sie in diesem Moment, dass sich die hartherzigen Schaumschläger in den Betrieben jetzt schon alles erlauben können? Dann öffnen Sie wieder die Fäuste. Ist ein Vertrag einmal unterschrieben, zweifelt ihn ein Jobanbieter auch nicht mehr an. Und weil ein seriöser Jobanbieter weiß, dass mündliche Zusagen nervöse Bewerber nicht wirklich beruhigen, wird er eine unterschriftsreife Sache auch geschwind auf Papier bringen.

Nach Vertragsabschluss lassen Jobanbieter keinen Kandidaten im Stich. Abspringen ist für den Arbeitgeber keine Option. Er bricht nicht ohne Not einen Prozess ab.

Sobald Sie ihrerseits unterschrieben haben, tritt ein Unternehmen in Vorleistung. Für die ausgeschriebene Position wird die Personalakquisition gestoppt. Die weniger glücklichen Mitbewerber werden verabschiedet. Arbeitsplatz und Arbeitsmittel werden organisiert. Im Bedarfsfall bereitet man Trainings oder Einweisungen vor. Vielleicht besorgt man Ihnen eine Unterkunft. Unter Umständen kündigt man Sie bereits Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit an. Vielleicht wird in Folge Ihres Einstiegs ein Team oder gar eine Abteilung umstrukturiert. Vom Moment der gegenseitigen Zusage an beginnt jede starke und vorausschauende Organisation, mit dem neuen Mitarbeiter zu rechnen.

Firmen verhalten sich in der Phase zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsbeginn verlässlich und vorhersagbar. Die Trägheit der organisatorischen Abläufe und die Eindeutigkeit der Rechtslage verhindern einfach sprunghaftes Verhalten. Von Bewerbern lässt sich das leider nicht behaupten.

Jobkandidaten sagen noch in der letzten Minute ab. Diese Abspringer kosten Firmen nicht wenig an Geld und Zeit. Manche Vertragsbrecher entschuldigen ihr Verhalten damit, dass es sowieso nur die Stärkeren und auch keinen persönlich trifft. An Ausreden für Unfairness ist die Welt jedenfalls nicht arm. Es trifft außerdem stets die Person, die sich in einem geirrt hat. Das unschöne Kandidatenverhalten fällt immer auf den Verhandlungspartner zurück.

Ein Personaler hat seine Entscheidung ja zu verantworten. Und Personalvermittlern kann man nicht nur das Geschäft, sondern gleich die ganze Geschäftsbeziehung ruinieren. In einem Prozess, der bei aller rechtlichen Ausgestaltung letztlich nur dank des wechselseitigen Vertrauens aller Beteiligten funktioniert, schaffen sich Vertragsbrecher vorsätzlich Feinde. Eine bewährte Einsicht lautet aber: Im Jobleben trifft man sich nicht nur einmal. So mancher Job-Hallodri ist irgendwann jemandem vor die Füße gesprungen, der sich noch sehr gut an die letzte Begegnung erinnern konnte. Die Jobwelt ist wie ein großes Dorf. Sie möchten nicht der sein, über den man auf dem Dorfanger lästert. In allen Branchen, die ich kenne, kreist der Smalltalk über unverschämtes Glück, unverschämtes Pech und unverschämte Unverschämtheiten der Leute.

Die Rechtslage ist außerdem eindeutig. Auch mündlich vereinbarte Arbeitsverhältnisse können von einer Partei nur unter Wahrung der Kündigungsfrist und auch nur schriftlich gekündigt werden.

Den Schutz vor Last-Minute-Absagern bauen Jobanbieter heute per Vertragsklausel ein. Da heißt es, dass die Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ist. Sofern ein Arbeitnehmer seinen Job gar nicht oder verspätet aufnimmt, wird automatisch eine Strafe in Form eines Bruttomonatsgehalts fällig. Und falls ein Arbeitnehmer vor Beginn des Vertrags ankündigt, die Arbeit auf keinen Fall aufnehmen zu wollen und der Jobanbieter ihn deshalb entlässt, dann hat der treulose Arbeitnehmer mindestens ein Bruttomonatsgehalt oder aber gleich die realen Unkosten der Stellenbesetzung auszugleichen.

Solche Vertragsbestandteile lassen sich vom Jobkandidaten natürlich vor Abschluss auch herausverhandeln - in der Theorie.

Seit klassischen Zeiten, seit Marius Germanicus als Factotum bei Arsenalia Roma anheuerte, gilt unmissverständlich: Pacta sunt servanda. Vereinbarungen sind zu halten. Ein Arbeitsvertrag ist auch kein Kaufgeschäft mit Rücktrittsrecht. Arbeitnehmer sind gewiss eine schützenswerte Spezies, aber kein Gesetzgeber schützt sie vor eigenen, gleich wie vorschnell und unbedacht getroffenen Job-Entscheidungen.

Winkt der Vertragsabschluss und Sie sind sich sicher: Dann sagen Sie definitiv zu und sagen Sie alle sonstigen Jobverhandlungen ab, sobald Ihr Vertrag auf dem Tisch liegt.

Droht der Vertragsabschluss und Sie sind sich unschlüssig: Bitten Sie um vierundzwanzig bis zweiundsiebzig Stunden Bedenkzeit. Man wird Ihnen das zugestehen und Ihnen darüber auch nicht böse sein. Kommen Sie zu einer Entscheidung innerhalb dieser Frist. Imstande sein, klar ja oder nein zu sagen, ist weit mehr als nur eine Bewerbertugend. Dezidiertes Handeln, Entscheidungsfreude und Verlässlichkeit unterscheidet seit jeher die Führungsstarken von den Zettelverschiebern.

Ostrach, 20.11.2004 - Gerhard Winkler

Kommentar an den Bewerbungshelfer: gwinkler@jova-nova.com


Seitenanfang
Bild © 2004 Gerhard Winkler, jova-nova.com
Job-Interview:
Übersicht Bewerbungshelfer:
Übersicht
Dank seiner auch auf Kulturerwerb angelegten, ganzheitlichen Ausbildung und seines hohen Respekts vor den tradierten Umgangsformen meistert auch der durchschnittliche deutsche Angestellte die kniffligsten Aufgaben der beruflichen Präsentation und Gesprächsführung mit lässigem Geschick und eleganter Bravour.

[Aktuell] [Übersicht] [Bewerbung] [Arbeitsblätter] [Online-Buch] [Service] [Suchen] [Impressum]