
„In einem meiner Arbeitszeugnisse steht leider eine relativ abqualifizierende Formulierung nach dem Zeugniscode. Das Zeugnis ist schon alt und leider nicht mehr zu ändern. Soll ich es bei der nächsten Bewerbung lieber weglassen oder mit offenen Karten spielen?“
Am Ende der Arbeit bekommen Sie vom Arbeitgeber ein Zeugnis. Der notiert die Art und die Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie Ihre Leistungen und als Kopfnote auch Ihr Verhalten. Genau dies besagt § 109 der GewO. Und da es so im Gesetz steht, kann jedermann auch gerichtlich prüfen lassen, ob der Text klar und verständlich gehalten ist und ob da irgendwelche Merkmale oder Formulierungen im Widerspruch zum offenkundigen Wortlaut stehen. Kommt ein Vogel geflogen und bringt Ihnen vom Arbeitgeber einen Brief? Darüber sagt der Gesetzgeber nichts Spezielles. Ein Zeugnis darf aber ausdrücklich nicht auf elektronischem Weg übermittelt werden.
In ein bundesrepublikanisch geregeltes, europakonformes und in seiner Drögheit weltweit einzigartiges Zeugnis kann man als Personaler keinen Geheimcode einbauen. Er bliebe keinen Tag geheim, er wäre auch nicht durchzusetzen und selbst wenn die Personaler über die nötigen sprachlichen Mittel einer Codierung verfügten (was sie gewiss nicht tun), dann müssten sämtliche Vertreter dieser Berufsgruppe auch so ironiefest sein, dass sie subtile Subbotschaften korrekt dekodieren könnten. Vergessen Sie’s. Eher finden Sie noch in Westerwelle-Reden einen Geheimcode als in den trostlosen, präfabrizierten Zeugnisbausteinen. Zeugnisse sind alle im Ton wohlwollend und erschweren nicht unnötig das berufliche Fortkommen. Wer da innovativ oder verwegen formuliert, läuft mit dem Kopf voran in das ArbG.
Seitens einer Organisation ist der Fall mit der Trennung in der Regel erledigt. Falls Sie selbst durch ein obstinates Verhalten ausreichend Grund gegeben haben, dass man Sie nicht liebt oder wenn Sie wie damals David von Saul ganz ohne Grund verfolgt werden, dann prüfen Sie, ob der Aussteller im Zeugnis vielleicht zu tricksen versucht. Der enttäuschte Arbeitgeber wird dann ironisch werden und maßlos übertreiben oder einen Umstand durch sein Gegenteil ausdrücken. Vielleicht wird er sich im Adjektiv widersprechen oder überflüssige Adjektive voran setzen. Böswillige Selbständige und rachsüchtige Kleinunternehmer schränken manchmal eine eigentlich positive Beurteilung hinterlistig ein oder sie vergessen eine eigentlich notwendige Angabe.
Sie sind dann ein vorzüglicher Mitarbeiter, wie man ihn im Betrieb noch nie gesehen hat. Ihr persönlicher Einsatz kannte keine Grenzen. Ihre unkonventionelle, aber überzeugende Vorgehensweise wirkte immer erfrischend. Sie haben Konflikte stets aktiv gelöst und waren in Ihrem sonstigen Verhalten durchweg zuverlässig einschätzbar. Gegenüber den Kunden waren Sie ausnahmslos ehrlich.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Wer heute innerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Jurisdiktion ein Arbeitszeugnis verfasst, der kann Mitarbeiter nicht direkt negativ bewerten. Der indirekte Weg erfordert einen sprachlichen und zeitlichen Aufwand, den Personalverantwortliche nicht leisten wollen. Das in den Personalabteilungen am PC zusammengeklickte Arbeitszeugnis ist aus diesen Gründen meist frei von Schadstoffen, die auch in Spuren noch arbeitsgerichtlich feststellbar wären. Die Folge: Das Zeugnis 2011 ist geradezu ein Paradebeispiel für formal korrekten sprachlichen Glibber. Es hat nicht mehr Nährwert als brauner Schaum. Und der Farbton kommt nicht von der Schokolade.
Auch das Arbeitszeugnis in seiner Schwundstufe sollte Ihren nächsten Arbeitgeber wie folgt instruieren:
Ja! Die im Lebenslauf angegebene Position, die Beschäftigungsdauer sowie der Verantwortungsbereich, die Jobpflichten und Zuständigkeiten, die besonderen Erfolge und Leistungen sind so, wie sie dastehen, auch korrekt.
Ja! Die im Lebenslauf verzeichneten Weiterbildungsanstrengungen wurden auch so geleistet.
(Möglichst noch:) Ja! Es wurden im Lebenslauf notierte (EDV-) Kenntnisse und Fähigkeiten zur Geltung gebracht.
Und schließlich: Ja! Es wurden alle die im Job erforderlichen persönlichen Stärken und auch das adäquate Führungs- und Sozialverhalten gezeigt.
Wenn sich am Ende noch Worte des Bedauerns und des Danks finden, falls man Ihnen zum Abschied alles Gute wünscht, ist inhaltlich alles im grünen Bereich. Prüfen Sie auch die Gliederung: Eintritt + Company Statement (Ziele, Sitz, Größe etc.) + Aufgaben und Erfolge + besondere Leistungen + Weiterbildungsanstrengungen + Leistungsbefähigung und -bereitschaft + Würdigung der persönlichen Qualitäten + formelhafte Leistungsbewertung + Sozialverhalten + Kündigungsgrund + Dank.
Arbeitgeber delegieren heute oft das Ausarbeiten an ihre Mitarbeiter. (Ein Zeichen, dass Zeugnisse als Beweisstücke an Relevanz verlieren.) Selbertexten macht Spaß! Außerdem stelle ich einen kostenlosen Zeugnisgenerator bereit, der Ihre Rohdaten in die richtige Reihenfolge bringt:
www.jova-nova.com/arbeitsblaetter/zeugnisgenerator/
So. Nach dieser prinzipiellen Einlassung zum Thema kommt endlich meine Antwort auf Ihre Frage: Initiativbewerbungen per Mail bestehen nur aus Mail-Anschreiben und Lebenslauf. Bei Antworten auf Offerten oder für Online-Formularbewerbungen geben Sie alle Ihre Arbeitszeugnisse (zumindest die der letzten 10 Jahre) mit. Kriegen Sie nicht den Herzkasper, wenn irgendwo irgendeine Passage nicht ganz koscher ist. Nehmen Sie dieses Missgeschick als Frau. Nehmen Sie es als Mann. Oder nehmen Sie es genderneutral.
__
Neuenhagen bei Berlin, Juli 2011
Ich schreibe für den verständigen Leser. Halten Sie bitte auch mich auf dem Laufenden: über den Jobmarkt, über Ihre Bewerbungswege, Erfahrungen, Abenteuer und Erfolge. Was vermissen Sie auf jova.nova.com? Was sehen Sie anders? Ich freue mich über Ihr Feedback! Text-Piraten: Der Content auf meinen Seiten ist keine Public Domain.
Zurück zur Übersicht »