Sofern kein dem § 10 AGG entsprechender triftiger Grund vorliegt, so urteilt des Bundesarbeitsgericht, sind Stellen altersneutral auszuschreiben. Der Jurist, der sich sein Monatssalär wegen Altersdiskriminierung erstritten hat, war aber auch, falls man so schlecht gelaunt ist, zwischen den Zeilen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu schnüffeln, mehr als voll geeignet.
Übervoll werden dank des segensreichen Zusammenspiels der Ausputzer diskriminierungsfreier Rechtsräume bald die Mail-Eingangskörbe von Personalern sein sein, da ein jeder Bewerber nach kundiger Selbsteinschätzung befinden wird, dass, wie er summarisch ausgerechnet hat, er selbst und sonst niemand im Vollzug einer diskriminierungsfreien Auswahl einzustellen ist. Das Gegenteil soll ein Unternehmen erst einmal beweisen.
Jobsuche über 50 ist eine Prozedur, die man auch keinem 25jährigen wünschen möchte. Thomas H. mailte: "Wie viele Deiner Kunden sind über 50? Und was rätst Du denen? Ich habe mich in den Monaten meiner Jobsuche ziemlich beschissen gefühlt. Mit "55, alleinerziehend, 3 Kinder" kommst Du heute nicht weit."
Ob 25 oder 50: Jobsuche bedeutet, ein mit einer Leistungsbilanz unterfüttertes Arbeits- und Leistungsangebot abzugeben. Mit 55 hat man da einfach die besseren Daten zur Hand. Also gibt es eins zu tun: "Thomas, dreh noch mal das Schwungrad an. Ob Deine Stirn in Falten liegt, ist doch egal, solange Du nicht vom Berufsleben komplett geplättet bist. Geh unverdrossen auf die Leute zu und mach Deinen Jobvorschlag."
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