"Was heißt das Wort Jobclaim?" (A.R.)
– anders als Mr. Oettinger oder die German Rail gehe ich ich nicht davon aus, dass Englisch das Deutsche bei uns dereinst als Verkehrssprache ablösen wird. Dass ich einen Anglizismus wie Job-Claim tatsächlich durchgängig verwende, muss ich deshalb begründen.
Das Wörterbuch definiert den Begriff so: Claim, der u. das: Anspruch, Besitztitel; Werbeslogan. Ich selbst habe da stets ein sorgfältig abgestecktes Terrain vor Augen, ein Stück Grund, auf den man Anspruch erhebt. Jobprofis markieren ihren Claim als den ureigenen Leistungsbereich. Ich verstehe folglich einen Jobclaim als den Anspruch, eine fest umrissene Aufgabenstellung nach den Regeln der Kunst bzw. des Berufsstands sachgerecht zu lösen.
Ohne Beweisführung ist allerdings jeder Jobclaim nur eine bloße Ansage. Jobkandidaten leiten ihn am besten ab aus ihren bisherigen praktischen Einsätzen, aus allen Lern- und Forschungsleistungen und auch aus den privaten Lebenserfahrungen und -leistungen, die sich als Argument eignen.
Beispiele:
Ich bin Produktmanageri für den Kommunikationsanbieter Wunderfone AG. Dank meiner Projektleistungen bin ich mit sämtlichen Festnetzprodukten, mit den Systembestandteilen und mit der vertrieblichen Unterstützung bestens vertraut.
Mein Thema ist das elektronische Publizieren. In diesem Bereich habe ich als Herstellungsleiterin für den Wundertüten-Verlag und die JJ Verlagsgruppe, als Verantwortliche für die Online-Produktion und als Anwendungsentwicklerin für Electronic Publishing nachweislich Erfolge erzielt. Dank meiner mehrjährigen Praxis bin ich mit allen Aspekten der Online-Verlagsproduktion bestens vertraut.
Mit den ost- und westeuropäischen Märkten und mit dem chinesischen Beschaffungsmarkt bin ich dank meiner Funktion als Geschäftsführerin eines Berliner Handelsunternehmens für Metallprodukte bestens vertraut. Im Bereich Erneuerbare Energien habe ich zudem aktuelle Erfahrung mit Biomasseprodukten gesammelt.
Jeder Jobprofi weiß darüber zu informieren, welches Aufgaben- und Leistungsfeld er kundig und sachgerecht bearbeitet. Einsteiger begründen ihren Claim eher aus ihren Lernleistungen als aus der Praxis. Verstehen wir also Ihren persönlichen, unverwechselbaren Job-Claim als eine verbindliche Aussage über den eigenen Leistungsanspruch, den Sie jederzeit spontan äußern können. Gelegenheiten dazu finden sich reichlich:
Wie man in Anschreiben und Lebenslauf den Jobclaim hervorhebt und untermauert, erkläre ich in meinen Tipps und Handreichungen.